VERSCHWIEGENHEIT

 

PsychotherapeutInnen, sowie Klinische und GesundheitspsychologInnen, sind gemäß dem österreichischen Psychologen- und Psychotherapiegesetz (§ 15 PthG) zur Verschwiegenheit verpflichtet. 

 

 

 

SONSTIGES ZU... 

 

PSYCHOTHERAPIE

Die psychotherapeutischen Sitzungen basieren  auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse der Psychologie und Psychotherapie und setzen den Wunsch nach Veränderung bzw. die Bereitschaft sich mit dem eigenen Erleben auseinanderzusetzen voraus. Die Anzahl der vereinbarten Termine erfolgt in Absprache mit ihnen und hängt von der Ausgangssituation, den anstehenden Themen, sowie ihren zeitlichen und finanziellen Möglichkeiten ab.

 

KINESIOLOGIE (TfH)

Die kinesiologische Behandlung setzt die Bereitschaft der behandelten Person voraus,  sich auf die Methodik (Touch for Health) einzulassen und gegebenenfalls auch Veränderungen seiner Lebensweise zuzulassen. Mittels des sogenannten "Muskeltests" können Rückschlüsse auf die Auslöser von Problemen gezogen werden und durch bestimmte Übungen die Person wieder in Balance gebracht werden. In manchen Fällen ist es ratsam,  zusätzliche fachliche Hilfe  (zB ÄrztInnen, PhysiotherapeutInnen usw.) hinzu zu ziehen. 

Je nach Ausgangssituation und Problematik variiert die Anzahl der Termine zwischen fünf bis zehn Sitzungen.

 

SUPERVISON

Im Rahmen von sogenannten "Fallsupervisionen" begleite und unterstütze ich (Fach)Personen, welche mit Kindern, Jugendlichen und/oder Erwachsenen mit Behinderung oder Beeinträchtigung arbeiten. Die Anzahl der Termine erfolgt je nach Bedarf in Absprache mit Ihnen.